Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Schweiz)

HC – Healthcare Consulting GmbH, Akkermanstraße 6, 73035 Göppingen, Deutschland
(nachfolgend „HC Deutschland“)

Diese Schweiz-spezifischen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB Schweiz“) gelten für Lieferungen und Leistungen von HC Deutschland an Kunden mit Sitz in der Schweiz sowie für Lieferungen, die für die Verwendung in der Schweiz bestimmt sind.
Für das Inverkehrbringen der Produkte in der Schweiz bedient sich HC Deutschland ihrer mit ihr verbundenen Gesellschaft, der HC Medical Solutions GmbH, Sandgruebe 23, 3257 Grossaffoltern, Schweiz („HC Schweiz“), als Importeurin im Sinne des schweizerischen Medizinprodukterechts

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Vorrang unserer Bedingungen

Diese AGB Schweiz gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen von HC Deutschland mit Kunden, die keine Konsumenten im Sinne des schweizerischen Rechts sind (also insbesondere Spitäler, Kliniken, andere Gesundheitseinrichtungen, Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts).

Zivilrechtlicher Vertragspartner des Kunden ist ausschliesslich HC Deutschland. Die Einschaltung von HC Schweiz als Importeurin für die Schweiz ändert nichts an der Vertragsbeziehung zwischen HC Deutschland und dem Kunden.

Entgegenstehende oder von diesen AGB Schweiz abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, HC Deutschland stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn HC Deutschland in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

Hinweise des Kunden auf eigene Einkaufsbedingungen (z.B. in Bestellungen, Portalen, Auftragsbestätigungen) sowie die blosse Bezugnahme hierauf durch HC Deutschland (z.B. in Lieferscheinen, Lieferavisen oder Rechnungen) gelten nicht als Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen des Kunden.

Diese AGB Schweiz gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass HC Deutschland nochmals ausdrücklich auf sie hinweisen muss.

Soweit in diesen AGB Schweiz Schriftform verlangt wird, genügt hierfür auch die Übermittlung per E-Mail.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von HC Deutschland sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Bindefrist enthalten.

Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. HC Deutschland kann dieses Angebot nach eigenem Ermessen durch
• schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
• Auslieferung der Ware oder
• Rechnungsstellungannehmen.

Art und Umfang der geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus dem Angebot von HC Deutschland bzw. aus der Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen geht die Auftragsbestätigung vor.

§ 3 Produktinformationen, regulatorische Rollen (EU / Schweiz)

Die Eigenschaften der Produkte ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, den technischen Spezifikationen und den Angaben des Herstellers, insbesondere aus Gebrauchsanweisung, Kennzeichnung und sonstigen Produktinformationen. Diese Angaben sind für Anwendung, Lagerung, Transport und Entsorgung bindend.

Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika dürfen ausschliesslich gemäss den Herstellerangaben und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften verwendet, gelagert, transportiert, angewendet und entsorgt werden. Dies umfasst insbesondere das schweizerische Medizin- und Heilmittelrecht sowie – soweit einschlägig – EU-rechtliche Vorgaben (z.B. MDR/IVDR).

Regulatorische Rollenverteilung:
HC Deutschland ist Vertragspartner und Lieferant des Kunden und handelt im EU-Raum grundsätzlich als Händler nach EU-Medizinprodukterecht.

Für das Inverkehrbringen in der Schweiz fungiert HC Schweiz je nach Produkt als Importeur im Sinne der schweizerischen Medizinproduktevorschriften und erfüllt die sie als Importeurin treffenden Pflichten (insbesondere Prüfung von Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung, erforderliche Registrierungen sowie Meldungen an Swissmedic), soweit diese ihr obliegen.

Diese Rollenverteilung ändert nichts daran, dass der Kaufvertrag mit dem Kunden ausschliesslich mit HC Deutschland zustande kommt.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine eigene Rolle (z.B. Gesundheitseinrichtung, Händler, Wiederverkäufer) nach anwendbarem Recht korrekt zu bestimmen und die damit verbundenen gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF).

Für Bestellungen mit einem Nettowarenwert von mindestens 500 CHF pro Lieferung beinhalten die Preise die Lieferung gemäss Incoterms® 2020 DDP (Delivered Duty Paid) an den vom Kunden angegebenen Lieferort in der Schweiz, inklusive aller Kosten für Standardverpackung, Standardtransport, Versicherung und Zollabgaben; die schweizerische Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Für Bestellungen mit einem Nettowarenwert von weniger als 500 CHF pro Lieferung erfolgt die Lieferung ebenfalls gemäss Incoterms® 2020 DDP (Delivered Duty Paid) an den vom Kunden angegebenen Lieferort in der Schweiz; Fracht-, Verpackungs- und gegebenenfalls weitere Logistikkosten werden in diesem Fall gemäss den jeweils aktuellen Versandkonditionen von HC Deutschland für Lieferungen in die Schweiz gesondert in Rechnung gestellt.

Kosten für vom Kunden gewünschte Sonderleistungen, wie beispielsweise Expresslieferungen oder besondere Verpackungen, werden dem Kunden unabhängig vom Nettowarenwert gesondert in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Skonti, Boni oder Rabatte werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich vereinbart und sämtliche Zahlungen fristgerecht geleistet sind.

Bei Zahlungsverzug ist HC Deutschland berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten zu verlangen. HC Deutschland ist ferner berechtigt, weitere Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Beträge zurückzuhalten.

Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Verrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder von HC Deutschland schriftlich anerkannt wurden.

§ 5 Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von HC Deutschland ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Sie beginnen frühestens mit Datum der Auftragsbestätigung und nachdem alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sowie vereinbarte Vorauszahlungen geleistet sind.

HC Deutschland ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und er dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung unabhängig vom Nettowarenwert gemäss Incoterms® 2020 DDP (Delivered Duty Paid) an den vom Kunden angegebenen Lieferort in der Schweiz. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware am vereinbarten Bestimmungsort zur Entladung bereitgestellt wird.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, ist HC Deutschland berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und Ersatz des dadurch entstehenden Mehraufwandes zu verlangen. Gesetzliche Rechte von HC Deutschland bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von HC Deutschland aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von HC Deutschland.

HC Deutschland ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt gemäss anwendbarem Recht (insbesondere im schweizerischen Eigentumsvorbehaltsregister) eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

Der Kunde hat die Produkte während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln, sachgemäss zu lagern (einschliesslich Beachtung von Temperatur- und Lagerungsvorgaben) und auf eigene Kosten gegen übliche Risiken (Diebstahl, Feuer, Wasser etc.) ausreichend zu versichern.

Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde HC Deutschland unverzüglich schriftlich zu informieren.

§ 7 Prüf- und Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen ohne schuldhaftes Zögern schriftlich zu rügen.

Offene Mängel sind in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, gelten die Produkte als genehmigt, soweit es sich nicht um verdeckte Mängel handelt.

Beanstandete Produkte sind bis zur Klärung des Sachverhalts sachgemäss zu lagern und dürfen ohne Zustimmung von HC Deutschland nicht weiterveräussert oder verarbeitet werden.

§ 8 Gewährleistung

Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leistet HC Deutschland nach eigener Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen; weitergehende Rechte richten sich nach § 9 (Haftung).

Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

• nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
• natürlicher Abnutzung oder Verschleiss,
• Schäden aufgrund unsachgemässer Lagerung, Transport oder Anwendung,
• Nichtbeachtung von Herstellerangaben oder gesetzlichen Vorgaben.

Gewährleistungsansprüche verjähren nach den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Fristen; sofern dort keine Frist genannt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung. Zwingende längere Verjährungsfristen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

HC Deutschland haftet nach den anwendbaren zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Rechts für Schäden, die auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung von HC Deutschland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet HC Deutschland nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden (insbesondere Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverluste) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Haftung nach zwingenden produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 10 Pflichten des Kunden (Medizinprodukte / Rückverfolgbarkeit)

Der Kunde verpflichtet sich, alle ihn nach anwendbarem schweizerischem Medizinprodukterecht, Heilmittelrecht und Produktsicherheitsrecht treffenden Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen. Er ist selbst dafür verantwortlich, seine Rolle (z.B. Gesundheitseinrichtung, Händler) korrekt zu bestimmen und insbesondere folgende Pflichten zu erfüllen:

• sachgerechte Lagerung, Transport und Anwendung der Produkte gemäss Herstellerangaben,
• Dokumentation der Bezugsquellen und Abnehmer zur Sicherstellung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit,
• Erfassung und Aufbewahrung von Erfahrungen, Beschwerden und Vorkommnissen.

Der Kunde ist verpflichtet, HC Deutschland bzw. HC Schweiz unverzüglich schriftlich über vermutete Vorkommnisse, Sicherheitsrisiken oder Nichtkonformitäten im Zusammenhang mit den Produkten zu informieren und – soweit rechtlich erforderlich – Meldungen an die zuständigen Behörden vorzunehmen.

Der Kunde sorgt dafür, dass im Falle von Sicherheitsmitteilungen, Feldkorrekturmassnahmen oder Rückrufen alle betroffenen Empfänger gezielt identifiziert und informiert werden können. Er verpflichtet sich, bei der Umsetzung solcher Massnahmen aktiv mit HC und den Behörden zusammenzuarbeiten.

Der Kunde stellt HC auf Anfrage alle für Rückverfolgbarkeit, Marktüberwachung, Sicherheitsmitteilungen, Rückrufe und behördliche Abklärungen erforderlichen Informationen in geeigneter Form zur Verfügung.

Bei der Bewerbung und Vermarktung der Produkte sind ausschliesslich die Angaben des jeweiligen Herstellers (insbesondere Gebrauchsanweisungen) verbindlich. Der Kunde darf nur Werbematerialien verwenden, die mit den Herstellerangaben und den rechtlichen Vorgaben im Einklang stehen.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertrauliche Informationen sowie Inhalte von Angeboten und Verträgen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HC Deutschland offenzulegen, sofern nicht eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.

HC Deutschland und HC Schweiz bearbeiten Personendaten im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten können in separaten Datenschutzinformationen geregelt werden.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen HC Deutschland und dem Kunden, auf welche diese AGB Schweiz Anwendung finden, gilt materielles Schweizer Recht, jeweils in seiner aktuellen Fassung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen HC Deutschland und dem Kunden ist – soweit gesetzlich zulässig – Zürich (Schweiz). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB Schweiz oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass die anwendbaren öffentlich-rechtlichen Vorschriften des schweizerischen Medizin- und Heilmittelrechts zwingend gelten und im Kollisionsfall abweichenden vertraglichen Regelungen vorgehen. 

§ 13 Massgebliche Fassung

Diese AGB Schweiz können in verschiedenen Sprachfassungen bereitgestellt werden. Im Falle von Widersprüchen oder Auslegungszweifeln ist ausschliesslich die deutsche Fassung massgeblich.

Stand der letzten Version: 01.12.2025